Kostenübernahme


Eine Übernahme der Kosten für Pflege, Betreuung oder Haushaltshilfe ist in den meisten Fällen durch die Kranken- und Pflegekasse möglich. Sie können sich im weiteren Verlauf dieser Seite einen eigenen Überblick verschaffen, wir empfehlen Ihnen jedoch in jedem Fall einen für Sie kostenlosen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren um alle Fragen restlos klären zu können.




 Pflege und Betreuung

 

  • Als anerkannter Pflegedienst ist die Übernahme der kosten durch die Pflegekasse möglich. Die Höhe hängt unter anderen von Ihrer Pflegegrad ab.
  • Als ein nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst ist die Übernahme der Kosten als niedrigschwelliges Hilfe- und Betreuungsangebot nach § 45 b Abs. 1 Satz 6 Nr. 4 des SGB XI durch Ihre Krankenkasse möglich.
  • Seit dem 01.01.2015 können 40% der Pflegesachleistung für Betreuungsdienste verwendet werden. 
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen von min. 125 € für Bedürftige mit einer Pflegegrad.
  •  Übernahme der Kosten als niedrigschwelliges Hilfe- und Betreuungsangebot nach § 45 b Abs. 1 Satz 6 Nr. 4 des SGB XI durch Ihre Krankenkasse möglich (betrifft alle Krankenkassen, auch private KK). Die Zielgruppe des niedrigschwelligen Hilfe- und Betreuungsangebots sind ausschließlich Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und deren pflegende Angehörige. Dazu zählen geistig behinderte Kinder und Jugendliche, Erwachsene mit geistiger Behinderung, und demenziell erkrankte ältere Menschen.

 

Haushaltshilfe: 

  • Eine Versorgung nach § 132 Abs.1 SGB V der Versicherten mit einer Haushaltshilfe nach § 38 Abs.1 und 2 SGB V* und § 199 RVO ist ebenfalls möglich (Verband der Ersatzkassen e.V: Barmer GEK, TK-Techniker Krankenkasse, Deutsche Angestellten-Krankenkasse (Ersatzkasse), KKH-Allianz (Ersatzkasse), HEK-Hanseatische Krankenkasse, hkk).


Qualifiziert - Kompetent - Diskret - Wir sorgen für Entlastung - immer und das gerne!